Arbeitsrecht & Verkehrstrech | Rechtsanwalt Günzburg

Mit Weitsicht und Feingefühl –

Das Ganze sehen und mehr erreichen.

Arbeitsrecht

Weitsicht & Feingefühl

Im Arbeitsrecht kommt es neben den Rechtskenntnissen insbesondere auf Verhandlungsgeschick und strategisches Vorgehen an. Denn erst das Verständnis des Gesamtzusammenhangs ermöglicht eine zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen zu Ihrem Erfolg.

Es sind daher Sie als Mensch, der für uns stets unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse im Vordergrund steht.

Der wesentliche Bestandteil unserer Beratung ist das „Individualarbeitsrecht“, das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer betrifft und von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen reicht.

Wir legen dabei Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung. Unser Leistungsspektrum erfasst u.a.:

Ein gekonntes Zusammenspiel –

Gemeinsam lösen.

Gesellschaft- und Wirtschaftsrecht

Sicherheit schaffen.

Mittelständische Unternehmen stehen vor immer schneller wachsenden Herausforderungen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Wir legen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, um Ihnen ein persönlicher und zuverlässiger Berater und Begleiter auf dem Weg zu Ihrem Unternehmensziel zu sein.

Um unserem umfassenden und ganzheitlichen Beratungsansatz gerecht zu werden, arbeiten wir unter einem Dach mit unserem Kooperationspartner, der Donau-Treuhand AG Steuerberatungsgesellschaft sowie der Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen.

Stets einen Schritt voraus –

mehr erreichen.

Unfallschadenregulierung
und Verkehrsrecht

Mehr erreichen

Die Unfallschadenregulierung stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Dabei konzentrieren wir uns darauf, Ihre berechtigten Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche schnellstmöglich und effektiv gegenüber den Haftpflichtversicherungen durchzusetzen.

Daher geht es uns darum, stets der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Schritt voraus zu sein und somit mehr für Sie zu erreichen.

Denn die Erfahrung zeigt, dass die Haftpflichtversicherungen mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen und möglichst wenig Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlen zu müssen.

Deshalb arbeiten wir von Beginn an eng mit den Sachverständigen, Abschleppunternehmen, Werkstätten und auch Ärzten zusammen und stimmen weitere Schritte mit diesen Dienstleistern ab, um dadurch selbst den Schaden zu steuern und dies nicht den gegnerischen Haftpflichtversicherungen zu überlassen.

Dadurch tragen wir Sorge dafür, dass Sie als Unfallgeschädigte(r) nach einem Unfall den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das Ihnen zusteht. Dabei steht für die Unfallregulierung folgendes für uns im Vordergrund:

Bußgeldverfahren/ Verkehrsordnungswidrigkeiten Zu unserem Leistungsspektrum im Bereich Verkehrsrecht zählt auch die Vertretung in Bußgeldverfahren bzw. bei Ordnungswidrigkeiten. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtvergehen oder auch Verstöße gegen das Nutzungsverbot eines Mobiltelefons machen den Schwerpunkt des Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrechts aus. Es ist in der Regel sinnvoll, gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, noch dazu, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, welche in den meisten Fällen die Kosten des Bußgeldverfahrens einschließlich aller Auslagen und Gebühren übernimmt. Damit kann Einsicht in die Ermittlungsakte der Behörde genommen und so dann überprüft werden, ob die Messung – in Kenntnis möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messgeräten – ordnungsgemäß war und gegebenenfalls das Verfahren zur Einstellung gebracht oder zumindest ein mögliches Fahrverbot verhindert werden kann.

Die Nachfolge in guten Händen –

damit alles einen Sinn ergibt.

Erbrecht

Aus Verantwortung für Ihre Lieben

Aus Verantwortung für Ihre Lieben und Ihr Vermögen sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und Ihren Nachlass individuell durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln. Damit die Nachfolge nach Ihren persönlichen Vorstellungen und in Ihrem Sinn geregelt ist und Sie für Rechtssicherheit sowie Rechtsfrieden schaffen wollen, unterstützen wir Sie bei der Nachfolgeplanung, insbesondere bei:

Wenn sie mehr

als Liebe schenken wollen.

Wenn Sie bereits zu Lebzeiten Schenkungen vornehmen und Vermögenswerte überlassen wollen und Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen möchten, beraten wir Sie bei der entsprechenden Ausgestaltung.

We love Rock ‚N‘ Roll!

Vertretung von Musikern und Labels

Keep on rockin‘

Wir beraten Musiker und Musik-Labels in vertragsrechtlichen sowie steuerlichen Fragen und der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge. Dabei stehen für uns stets die persönlichen, künstlerischen und auch wirtschaftlichen Interessen der Musiker im Vordergrund.